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Rechtsanwalt M. Starostik (Berlin) zum Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: “Die Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt”

aIMG_5401Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die KlägerInnen gegen das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte (Urteil vom 02.03.2010 – Aktenzeichen 1 BvR 256/08) kommt in einer am 19.05.2015 veröffentlichten Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zum Ergebnis:

Weder wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, noch kann jemals die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung den Verhältnismäßigkeitsanforderungen des Europäischen Gerichtshofes genügen.“ Und an andere Stelle in seiner StellungnahmeDie Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt. Gemessen am Prüfmaßstab der Art. 7 und 8 Europäischen GrundrechteCharta sind die gesetzlichen Regelungen nichtig.

Da die Regierungskoalition aus CDU/CSU/SPD wild entschlossen zu sein scheint, Ihren neuen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundeskabinett und den Bundestag im Schnelldurchgang durchzuwinken, ist schneller und deutlich sicht- und hörbarer Protest angesagt. Eine der Möglichkeiten:

Nehmen Sie teil an der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt/Main

  • Auftaktundgebung: 13.00 Uhr am Wiesenhüttenplatz (Nähe Hauptbahnhof)
  • Demonstration durch die Frankfurter Innenstadt
  • Schlusskundgebung: 15.30 Uhr am Opernplatz

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Gegen Vorratsdatenspeicherung: Am 30. Mai in Frankfurt/Main auf die Straße gehen!

„Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll bereits in zwei Wochen von der Bundesregierung verabschiedet werden… Es ist höchste Zeit, gegen die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation aktiv zu werden! Das meldet netzpolitik.org in einem Beitrag vom 15.05.2015. Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ aus dem Hause Maas (Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz; SPD) wurde von netzpolitik.org veröffentlicht. Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt und ein Instrument zur Massenüberwachung wiederbelebt werden.

Deshalb: Am 30. Mai nach Frankfurt kommen und teilnehmen an der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit, eine Veranstaltung im Rahmen der Freiheit statt Angst – Tour 2015.

  • Gegen Vorratsdatenspeicherung,
  • gegen die Bespitzelung durch in- und ausländische „Sicherheitsorgane“ und
  • für die Verteidigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
  • 13.00 Uhr: Auftaktkundgebung am Wiesenhüttenplatz (Nähe Hauptbahnhof)
  • Demonstration durch die Frankfurter Innenstadt
  • 15.30 Uhr: Abschlusskundgebung am Opernplatz.

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