Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die KlägerInnen gegen das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte (Urteil vom 02.03.2010 – Aktenzeichen 1 BvR 256/08) kommt in einer am 19.05.2015 veröffentlichten Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zum Ergebnis:
„Weder wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, noch kann jemals die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung den Verhältnismäßigkeitsanforderungen des Europäischen Gerichtshofes genügen.“ Und an andere Stelle in seiner Stellungnahme: „Die Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt. Gemessen am Prüfmaßstab der Art. 7 und 8 Europäischen GrundrechteCharta sind die gesetzlichen Regelungen nichtig.“
Da die Regierungskoalition aus CDU/CSU/SPD wild entschlossen zu sein scheint, Ihren neuen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundeskabinett und den Bundestag im Schnelldurchgang durchzuwinken, ist schneller und deutlich sicht- und hörbarer Protest angesagt. Eine der Möglichkeiten:
Nehmen Sie teil an der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt/Main
- Auftaktundgebung: 13.00 Uhr am Wiesenhüttenplatz (Nähe Hauptbahnhof)
- Demonstration durch die Frankfurter Innenstadt
- Schlusskundgebung: 15.30 Uhr am Opernplatz