Archiv des Autors: Arnold Schiller

10 Gründe auf die Demos zu gehen

 

1. Vorratsdatenspeicherung verhindert Terror nicht

Für die Verhinderung terroristischer Akte eignet sich die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr als die bereits existierenden gesetzlichen Möglichkeiten. Nach einem Anschlag lassen sich die Handlungen etwaiger Selbstmordattentäter zwar besser zurückverfolgen, verhindern den Anschlag selbst jedoch nicht. Der Preis ist die Privatsphäre aller.

2. Es gibt bessere Alternativen

Auf richterlichen Beschluss kann heute schon die Speicherung der Daten und das Abhören aufgrund von Anlässen genehmigt werden. Statt der anlasslosen Überwachung ist auch die Speicherung im Anlassfall möglich. Beim sogenannten “Quick Freeze” dem schnellen Einfrieren von Daten, können Sicherungen der Telekommunikationsdaten des jeweiligen Verdächtigen vorgenommen werden. Es sind nicht alle überall immer verdächtig.

3.  Eine Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen die Unschuldsvermutung

In einem demokratischen Rechtsstaat herrscht die Unschuldsvermutung. Diese ist im Grundgesetz implizit (Art. 20), in der Europäischen Menschenrechtskonvention explizit (Art. 6) enthalten. Eine Aufnahme von Ermittlungen verlangt den Anfangsverdacht. Alle anderen haben bis dahin als unschuldig zu gelten. Eine Vorratsdatenspeicherung setzt alle unter Verdacht. Niemand mehr ist unschuldig. Jeder ist schuldig. Das verstösst elementar gegen die Unschuldsvermutung.

4. Vorhandene Daten können missbraucht werden

Selbst wenn die Daten tatsächlich sicher wären, könnte dennoch es möglich sein, das die Daten in falsche Hände geraten. So wurde auch versprochen, dass die Mautdaten der LKW-Erfassung nicht an Dritte weitergegeben werden. 10 Jahre später wurde dieser Grundsatz aufgegeben. Die Datenmengen könnten auch durch kriminelle Aktivitäten erlangt werden und dann Staatsbürger erpresst werden.

5.  Selbstbestimmungsrecht des Dateneigentümers

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung garantiert dem Bürger das Recht, über die Offenbarung und Verwendung personenbezogener Daten selbst zu verfügen. Die gespeicherten Verkehrsdaten fallen per Definition in diese Kategorie, da sie sich einer bestimmten Person zuordnen lassen. Eine Vorratsdatenspeicherung sieht ein sofortige Löschung der Daten, wenn sie anfallen, nicht vor.

6. Kosten der Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung verursacht hohe Kosten. Die derzeitigen Planungen sehen vor, dass diese Kosten vom Staat getragen werden sollen, also aus den Steuergeldern bezahlt werden sollen. Der Bürger zahlt die grenzenlosen Überwachung also selbst und darf über diese Daten noch nicht einmal im Sinne der informationellen Selbstbestimmung verfügen.

7. Gefährdung der Demokratie

Wer weiß, dass sein Kommunikationsverhalten protokolliert wird und u.U. später gegen ihn verwendet werden könnte, der wird darauf achten, nicht unangenehm aufzufallen, sondern stattdessen die “Schere im Kopf” ansetzen. Diese Freiheit, seine Meinung frei und ohne Angst vor Repressalien äußern zu können, ist eine der Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Demokratie. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Mittel der Diktaturen und undemokratisch.

8. Laien werden ausgesperrt

Einzelne Experten und auch Verbrecher können die Vorratsdatenspeicherung mit einem entsprechenden Fachwissen über Verschlüsselungstechnik und Anonymisierungsdienste umgehen. Ein Mensch, der wirklich will, dass seine Kommunikation geheim bleibt (der vielzitierte „Terrorist“) wird dieses dann auch tun. Im Endeffekt wird nur die überwältigende, unschuldige und unverdächtige Mehrheit der Bevölkerung also der Überwachung unterliegen wird, während sich Verbrecher, die es ernst meinen, ihr ohne Probleme entziehen können.

9. Berufsgeheimnisse und Informantenschutz

Eine solche Datenmenge erlaubt es Rückschlüsse zu ziehen, ob jemand schwanger oder krebskrank ist, bevor er es selbst weiss. Das haben Untersuchungen mit freiwilligen gezeigt.Die Vorratsdatenspeicherung gefährdet darüber hinaus die Arbeit von Journalisten. Anwälten, Seelsorgern und Beratungsstellen oder beeinträchtigt diese mindestens, wenn man weiß, dass die Kommunikation mit ihnen zurückverfolgt werden kann.

10. Big Brother is watching you

Der Staat hat richtig erkannt, dass er gegenüber einem Individuum im Nachteil ist, falls dieses eine bessere Strategie hat als der Staat. Durch eine Vorratsdatenspeicherung und Auswertung im verdächtigen Einzelfall kann der Staat aber trotzdem nicht wissen, was das Individuum als nächstes tun wird und wird immer im Nachteil sein. Selbst wenn er die Inhalte auswerten würde.

http://fsamuenchen.de/2015/04/21/10-gruende/ zum Beispiel am 10.10.2015 in München