Rede Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a. D.)
Peter Schaar, der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte, mischt sich immer noch ein, weil es „unsere Bürgerpflicht ist, zu widersprechen.“ So auch in seiner Rede bei der diesjährigen Veranstaltung „Freiheit statt Angst“. Ausführlich beschäftigt er sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Vorratsdatenspeicherung: „Die generelle, anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist weder mit dem Grundrecht auf Privatsphäre noch mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar.“ Das oberste europäische Gericht habe im April festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung „weder mit dem Grundrecht auf Privatsphäre noch mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar“ sei. Schaar: „Dieses Urteil des höchsten europäischen Gerichts bestätigt unsere seit Jahren vorgebrachte, aber von den Europäischen Gremien bisher nicht gehörte Kritik.“
Das Urteil gelte nicht nur für europäische Gremien, sondern auch für die Mitgliedstaaten. Plötzlich war Deutschland der einzige EU-Mitgliedstaat, der den Vorgaben des europäischen Rechts entspricht.
Für Peter Schaar ein Grund zur Freunde? Mitnichten. „Die Vorratsdatenspeicherung,“ so der Bundesdatenschutzbeauftragter a.D., „ist tot, müsste man eigentlich meinen. Leider stimmt dies nicht. So hat das britische Parlament vor kurzem ein Gesetz beschlossen, das noch über die vom EuGH annullierte Regelung hinausgeht.“ Und auch in Deutschland würden „manche Politiker und Vertreter von Sicherheitsbehörden unbeeindruckt von der Rechtslage weiterhin die Einführung zur Verpflichtung zur Datenvorberatung“ fordern.
Gebetsmühlenartig würden Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wiederholen, „dass die Sicherheitsbehörden ohne Vorratsdatenspeicherung im Digitalzeitalter blind seien.“
Schaar: „Es ist wichtig, weiterhin gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung öffentlich Stellung zu beziehen.“
Deshalb sei es „unsere Bürgerpflicht, zu widersprechen.“
Die lange Version dieser Rede findet sich hier.