Schlagwort-Archive: Telekommunikationsüberwachung

Generalanwalt am Europ. Gerichtshofs zur Zusammenarbeit zwischen Facebook und der NSA – eine Klatsche für Merkel, de Maizière und Maas

Max Schrems, ein österreichischer Jurist, Autor, Datenschutzexperte und Kläger gegen Facebook und dessen sogenannte“Datenschutz“richtlinien, dessen Rechtsstreit inzwischen auch dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorliegt, hat einen wichtigen Etappensieg errungen.

Der Generalanwalt am EuGH hat zum Inhalt seiner Klage gegen Facebook Stellung genommen. In einer Pressemitteilung des Generalanwalts vom 23.09.2015 wird Klartext gesprochen:

„…Der Generalanwalt ist ferner der Ansicht, dass der Zugang der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten bedeutet. Desgleichen bedeutet der Umstand, dass die Unionsbürger keine Möglichkeit haben, zur Frage des Abfangens und der Überwachung ihrer Daten in den Vereinigten Staaten gehört zu werden, einen Eingriff in das von der Charta geschützte Recht der Unionsbürger auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

Der Generalanwalt sieht in diesem Eingriff in die Grundrechte einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere weil die von den amerikanischen Nachrichtendiensten ausgeübte Überwachung massiv und nicht zielgerichtet ist. Der Zugang zu personenbezogenen Daten, über den die amerikanischen Nachrichtendienste verfügen, erfasst nämlich in generalisierter Weise alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie sämtliche übertragenen Daten (einschließlich des Inhalts der Kommunikationen), ohne jede Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des im Allgemeininteresse liegenden Ziels, das verfolgt wird. Unter diesen Umständen kann nach Ansicht des Generalanwalts nicht davon ausgegangen werden, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, zumal die Regelung über den sicheren Hafen in der Entscheidung der Kommission keine Garantien enthält, die geeignet sind, einen massiven und generalisierten Zugang zu den übermittelten Daten zu verhindern. Denn …“

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Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt

Diese Stellungnahme ist auch als eine deutliche Klatsche für die Bundeskanzlerin, den Bundesinnen- und den Bundesjustizminister sowie den Generalbundesanwalt zu verstehen. Diese weigern sich auch mehr als zwei Jahre nach den Enthüllungen von Edward Snowden noch immer, die von ihm veröffentlichten Dokumente zu prüfen und rechtliche und politische Schritte gegen illegale Praktiken US-amerikanischer und deutscher Spionageorganisationen zu überprüfen.

500 Menschen demonstrieren in Frankfurt/Main gegen Vorratsdatenspeicherung und für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

IMG_0001_27Unter dem Motto Freiheit stirbt mit Sicherheit haben am 30. Mai 2015 in Frankfurt 500 Menschen an einer Demonstration teilgenommen. Aktueller Anlass waren insbesondere die Pläne der Bundesregierung für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und die jüngst bekannt gewordenen Spionageaktivitäten von BND und NSA gegen deutsche und europäische BürgerInnen, Firmen und Institutionen. Veranstalter war ein Bündnis unterschiedlicher Gruppen und Parteien.

Die Veranstaltung ist Teil der bundesweiten Kampagne Freiheit statt Angst. Im Verlauf des Sommerhalbjahrs 2015 werden in allen Regionen Deutschlands und in Brüssel Bürgerrechtsgruppen, Datenschützer und Parteien durch mehr als 30 Demonstrationen deutlich machen: Übergriffe staatlicher Institutionen und privater Unternehmen auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werden nicht widerstandslos hingenommen. more

Bundesregierung winkt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung durch das Kabinett – Jetzt erst recht: Das NEIN auf die Straße tragen! Demonstration am 30. Mai 2015 in Frankfurt

Knapp zwei Wochen nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundeskabinett am 27.05.2015 dem Entwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zugestimmt.

Mit ihrem überstürzten Vorgehen versucht die Bundesregierung offensichtlich, der anwachsenden Kritik von Berufsverbänden, Bürgerrechtlern, Datenschützern, Gewerkschaften und Juristen davonzulaufen und im Schnelldurchgang das Gesetz durch den Bundestag zu bringen. Im Verbund mit anderen geplanten und bereits existierenden Überwachungsmaßnahmen (Vorratsdatenspeicherung von Fluggast- und Mautdaten, Bestandsdatenauskunft, Funkzellenabfragen) werden die BürgerInnen unseres Landes einem engmaschigen Kontrollnetz ihrer Kommunikation und ihrer Bewegungen unterworfen.

Es ist Zeit, zu diesen Plänen NEIN! zu sagen

Gelegenheit dazu ist bei der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt/Main

  • Auftaktkundgebung: 13.00 Uhr am Wiesenhüttenplatz (Nähe Hauptbahnhof)
  • Demonstration durch die Frankfurter Innenstadt
  • Schlusskundgebung: 15.30 Uhr am Opernplatz

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Rechtsanwalt M. Starostik (Berlin) zum Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: “Die Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt”

aIMG_5401Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die KlägerInnen gegen das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte (Urteil vom 02.03.2010 – Aktenzeichen 1 BvR 256/08) kommt in einer am 19.05.2015 veröffentlichten Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zum Ergebnis:

Weder wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, noch kann jemals die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung den Verhältnismäßigkeitsanforderungen des Europäischen Gerichtshofes genügen.“ Und an andere Stelle in seiner StellungnahmeDie Anforderungen des EUGH im Urteil vom 8. April 2014 sind eindeutig nicht erfüllt. Gemessen am Prüfmaßstab der Art. 7 und 8 Europäischen GrundrechteCharta sind die gesetzlichen Regelungen nichtig.

Da die Regierungskoalition aus CDU/CSU/SPD wild entschlossen zu sein scheint, Ihren neuen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundeskabinett und den Bundestag im Schnelldurchgang durchzuwinken, ist schneller und deutlich sicht- und hörbarer Protest angesagt. Eine der Möglichkeiten:

Nehmen Sie teil an der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt/Main

  • Auftaktundgebung: 13.00 Uhr am Wiesenhüttenplatz (Nähe Hauptbahnhof)
  • Demonstration durch die Frankfurter Innenstadt
  • Schlusskundgebung: 15.30 Uhr am Opernplatz

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Gegen Vorratsdatenspeicherung: Am 30. Mai in Frankfurt/Main auf die Straße gehen!

„Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll bereits in zwei Wochen von der Bundesregierung verabschiedet werden… Es ist höchste Zeit, gegen die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation aktiv zu werden! Das meldet netzpolitik.org in einem Beitrag vom 15.05.2015. Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ aus dem Hause Maas (Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz; SPD) wurde von netzpolitik.org veröffentlicht. Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt und ein Instrument zur Massenüberwachung wiederbelebt werden.

Deshalb: Am 30. Mai nach Frankfurt kommen und teilnehmen an der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit, eine Veranstaltung im Rahmen der Freiheit statt Angst – Tour 2015.

  • Gegen Vorratsdatenspeicherung,
  • gegen die Bespitzelung durch in- und ausländische „Sicherheitsorgane“ und
  • für die Verteidigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
  • 13.00 Uhr: Auftaktkundgebung am Wiesenhüttenplatz (Nähe Hauptbahnhof)
  • Demonstration durch die Frankfurter Innenstadt
  • 15.30 Uhr: Abschlusskundgebung am Opernplatz.

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