Archiv für den Monat: September 2015

Generalanwalt am Europ. Gerichtshofs zur Zusammenarbeit zwischen Facebook und der NSA – eine Klatsche für Merkel, de Maizière und Maas

Max Schrems, ein österreichischer Jurist, Autor, Datenschutzexperte und Kläger gegen Facebook und dessen sogenannte“Datenschutz“richtlinien, dessen Rechtsstreit inzwischen auch dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorliegt, hat einen wichtigen Etappensieg errungen.

Der Generalanwalt am EuGH hat zum Inhalt seiner Klage gegen Facebook Stellung genommen. In einer Pressemitteilung des Generalanwalts vom 23.09.2015 wird Klartext gesprochen:

„…Der Generalanwalt ist ferner der Ansicht, dass der Zugang der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten bedeutet. Desgleichen bedeutet der Umstand, dass die Unionsbürger keine Möglichkeit haben, zur Frage des Abfangens und der Überwachung ihrer Daten in den Vereinigten Staaten gehört zu werden, einen Eingriff in das von der Charta geschützte Recht der Unionsbürger auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

Der Generalanwalt sieht in diesem Eingriff in die Grundrechte einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere weil die von den amerikanischen Nachrichtendiensten ausgeübte Überwachung massiv und nicht zielgerichtet ist. Der Zugang zu personenbezogenen Daten, über den die amerikanischen Nachrichtendienste verfügen, erfasst nämlich in generalisierter Weise alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie sämtliche übertragenen Daten (einschließlich des Inhalts der Kommunikationen), ohne jede Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des im Allgemeininteresse liegenden Ziels, das verfolgt wird. Unter diesen Umständen kann nach Ansicht des Generalanwalts nicht davon ausgegangen werden, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, zumal die Regelung über den sicheren Hafen in der Entscheidung der Kommission keine Garantien enthält, die geeignet sind, einen massiven und generalisierten Zugang zu den übermittelten Daten zu verhindern. Denn …“

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Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt

Diese Stellungnahme ist auch als eine deutliche Klatsche für die Bundeskanzlerin, den Bundesinnen- und den Bundesjustizminister sowie den Generalbundesanwalt zu verstehen. Diese weigern sich auch mehr als zwei Jahre nach den Enthüllungen von Edward Snowden noch immer, die von ihm veröffentlichten Dokumente zu prüfen und rechtliche und politische Schritte gegen illegale Praktiken US-amerikanischer und deutscher Spionageorganisationen zu überprüfen.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung und der Beschäftigtendatenschutz

Prof. Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences mit den Schwerpunkten Datenschutz- und Beschäftigtendatenschutzrecht, Kollektives Arbeitsrecht und Internetrecht, hat zu diesem Thema auf der Abschlusskundgebung der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt gesprochen.

IMG_0001 weddeProf. Dr. Peter Wedde bei seiner Rede auf der Abschlusskundgebung der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am. 30.05.2015 in Frankfurt

Seine Rede hat Prof. Wedde vor wenigen Tagen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in einer überarbeiteten Fassung zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Nach dem Hinweis auf datenschutzverletzende bzw. rechtswidrige Praktiken in kleinen und großen Unternehmen geht der Redner auf die politischen Auseinandersetzungen um die EU-Datenschutzgrundverordnung und die zu erwartenden Auswirkungen auf deb Beschäftigtendatenschutz ein. Die Rede ist hier im Wortlaut nachlesbar.